Kundin oder Kunde werden
Was muss ich tun, um bei der Tafel einkaufen zu können? Wie bekomme ich eine Berechtigung für die Tafel?
Wegweiser zum Erhalt der TafelCard
Wer bei der Tafel Kundin oder Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung nachweisen. Eine Tafel darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können. Wenn Sie bei uns Kundin oder Kunde werden möchten und die Vorteile eines Einkaufs bei der Tafel nutzen möchten, müssen Sie deshalb bestimmte Voraussetzungen erfüllen – siehe unten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die sogenannte TafelCard, die Ihren Namen und die Anzahl der Personen im Haushalt enthält. Die Karte ist bei jedem Einkauf mitzubringen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Erhalt der TafelCard sind:
- Wohnort im Gebiet der Tafel
- Erhalt von staatlichen Leistungen
- Berechtigungsnachweis
Wohnorte im Gebiet der Tafel
Albig
Alzey
Armsheim
Bechenheim
Bechtolsheim
Bermersheim v.d.H.
Biebelnheim
Bornheim
Dintesheim
Dittelsheim-Heßloch
Eckelsheim
Ensheim
Eppelsheim
Erbes-Büdesheim
Esselborn
Flomborn
Flonheim
Framersheim
Freimersheim
Frettenheim
Gabsheim
Gau-Bickelheim
Gau-Heppenheim
Gau-Odernheim
Gau-Weinheim
Gumbsheim
Gundersheim
Hangen-Weisheim
Hochborn
Kettenheim
Lonsheim
Mauchenheim
Monzernheim
Nack
Nieder-Wiesen
Ober-Flörsheim
Offenheim
Schornsheim
Siefersheim
Spiesheim
Stein-Bockenheim
Sulzheim
Vendersheim
Wahlheim
Wallertheim
Wendelsheim
Wöllstein
Wonsheim
Wörrstadt
Erhalt von staatlichen Leistungen
Um die TafelCard zu erhalten, muss der Erhalt von staatlichen Sozialleistungen beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, BAföG o.ä. nachgewiesen werden. Auch Sonderfälle wie geringe Rente, Privatinsolvenz u. ä. können berücksichtigt werden. Die Prüfung geschieht in den Büros der Kirchengemeinden, der Caritas oder der Diakonie, die einen Berechtigungsnachweis ausstellen.
Berechtigungsnachweis
Der zum Erhalt der TafelCard und damit zum Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungsnachweis muss von Ihnen persönlich beantragt werden. Können Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. wegen Krankheit, Arbeitszeit bei „Aufstockern“ u.ä.), kann dies eine andere Person für Sie nur dann erledigen, wenn Sie ihr eine schriftliche Vollmacht mitgeben. WICHTIG: Bitte bringen Sie den amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sind.
Bei folgenden Stellen kann der Berechtigungsnachweis zu den angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden.
Sonderfälle wie Privatinsolvenz, Rente oder ein anderes Erwerbseinkommen in vergleichbarer Höhe werden ausschließlich
durch das Caritaszentrum Alzey 06731 – 941598, Frau Hammes oder das Diakonische Werk Rheinhessen 06731 – 95030, Frau Körbes geprüft.
Erhalt der TafelCard
Nach erfolgter Berechtigungsprüfung gehen Sie mit dem Berechtigungsnachweis zur Tafel Alzey, Friedrichstr. 3, 55232 Alzey. Dort erhalten Sie Ihre TafelCard, mit der Sie bis zu fünfmal im Monat an festen Terminen gegen einen geringen Betrag einkaufen können.
Büro-Öffnungszeiten für Neuausstellung/Verlängerung
Montag bis Freitag NUR von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
Regelung für die Warenausgabe
Die Tafeln bieten keine Vollversorgung, sondern nur eine zusätzliche Hilfe. Zu dieser Hilfe gibt es keinen Anspruch, sondern es gilt der Grundsatz der Solidarität und des Aufteilens. Wir teilen auf, was an diesem Tag gespendet wurde.
Zum aktuellen Ausgabekalender gelangen Sie hier.
Die Ausgabe erfolgt zu wechselnden Wochentagen gemäß dem auf der TafelCard aufgedruckten Farbpunkt, immer 14 – 16 Uhr.
Keine Warenausgabe außerhalb dieser Ausgabezeiten!
Friedrichstraße 3
55232 Alzey
info@tafel-alzey.de
06731 547 1360